Die stv. Ortsbeauftragte

Seine Aufgaben:

 

  • Der/die stv. OB ist dem/r OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • Der/die stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    • die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht,
  • Der/die stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.
  • Der/die stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    • die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    • die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten fest-stellt und meldet,
    • Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,
    • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,
    • Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt,
    • entsendet den/die Fachberater/in im Auftrag des/r OB,
    • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,      
    • die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,
    • die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
    • u.a.m.
  • Bei Einsätzen übernimmt der/die stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
    • Der/die stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbe-sondere:
    • Kontakt zu Jugendbetreuer/in und Jugendgrup-penleiter/in hält
    • die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
    • die allgemeine Nachwuchsförderung und Aus-bildung der Junghelfer/innen unterstützt.
    (Quelle: StaN_ov)

Im OV Theley

Christiane Wahl